§ 1. Allgemeiner Geltungsbereich
1. Für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, sofern der Besteller Unternehmer,
juristische Person öffentliches Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Die folgenden Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Unsere Angebote, sowie die auf unserer Website und in unseren Katalogen, Preislisten, Prospekten und sonstigen Angebotsunterlagen angegebenen
Preise und Liefermöglichkeiten erfolgen unverbindlich und vorbehaltlich etwaiger Korrekturen aufgrund von Irrtümern oder Übermittlungsfehlern.
4. Warenverfügbarkeit und Änderung der Produkte durch Weiterentwicklung und Modellwechsel behalten wir uns vor. Alle technischen Angaben in
Katalogunterlagen und elektronischen Medien sowie Abbildungen, Zeichnungen, Datenblättern, Gewichts- und Maßangaben sind variabel und
können verändert werden. Farbdarstellungen in Druckunterlagen und elektronischen Medien können von den RAL-Angaben abweichen.
5. An Katalogen, Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen, Darstellungen in elektronischen Medien, Wort- und Bildmarken sowie sonstiger
Angebotsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, noch vervielfältigt
oder Dritten zugänglich gemacht werden. Für alle durch Nichtbeachtung dieser Vereinbarung entstehenden direkten oder indirekten Schäden haftet der
Besteller.
6. An allen von uns produzierten Erzeugnissen steht uns das alleinige Urheberrecht zu. Sonderanfertigungen sowie Farbgebungen, welche von der Serie
abweichen, sind vom Umtausch ausgeschlossen.
§ 2. Preise
1. Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Verpackung, Frachtkosten, Versicherung, Zoll sowie
sonstigen etwaigen Gebühren. Diese werden gegebenenfalls gesondert berechnet.
2. Soweit unsere Lieferung vertragsgemäß oder aber auf Wunsch des Bestellers später als drei Monate nach Auftragserteilung erfolgt, sind wir berechtigt,
eine Preisanpassung an während dieses Zeitraumes veränderte Preisgrundlagen (z.B. Rohstoffe, Energie, Löhne usw.) für die am Liefertag gültigen
Preise vorzunehmen.
§ 3. Lieferbedingungen
Auf dem Gebiet des bundesdeutschen Festlands liefern wir gegen eine Frachtpauschale in Höhe von EUR 29,00 zuzügl. gesetzl. MwSt.
(Werksverkauf EUR 21,00 zuzügl. gesetzl. MwSt.) inklusive Transportverpackung. Bei Bestellungen, die für Inseln bestimmt sind oder
außerhalb Deutschlands liegen, bitten wir, die Fracht gesondert anzufragen. Mit dieser Vereinbarung wird keine Regelung über den Erfüllungsort
getroffen. Die Lieferung erfolgt auch in diesen Fällen ab Werk. Von diesen Lieferbedingungen abweichende Regelungen sind möglich, bedürfen
jedoch einer separaten, schriftlichen Vertragsvereinbarung. Wird die Versendung oder Beförderung der Ware aus einem Grund, den der Besteller
zu verantworten hat, verzögert, so sind wir berechtigt, die Ware nach billigem Ermessen auf Gefahr des Bestellers einzulagern.
Die Kosten hierfür hat der Besteller zu tragen. Mit der Einlagerung ist der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig. Die gesetzlichen Vorschriften über
den Annahmeverzug bleiben unberührt. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§ 4. Lieferfristen, -termine
Der Großteil unseres Produktportfolios ist kurzfristig innerhalb weniger Tage ab Lager lieferbar. Da ein Teil unserer Erzeugnisse auftragsbezogen
bzw. periodisch gefertigt wird, sind die in den Angeboten angegeben Lieferfristen nur als Erfahrungswerte zu betrachten.
Der Beginn und die Einhaltung von uns angegebener Lieferzeiten setzt völlige Klarstellung aller Einzelheiten der Bestellung voraus.
Alle Lieferfristen und -termine beginnen frühestens mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung und stehen unter dem Vorbehalt unvorhersehbarer
Produktionsstörungen und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Sofern nichts anderes vereinbart und wenn sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist die von uns angegebene Lieferzeit stets
unverbindlich. Der Liefertermin ist mit Übergabe der von Ihnen bestellten Ware an den Frachtführer eingehalten. Bei nachträglichen Auftragsänderungen
ist die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit unwirksam und ein neuer Liefertermin schriftlich zu vereinbaren.
In den Fällen, in denen uns die rechtzeitige Lieferung durch unverschuldete Ereignisse nicht möglich ist, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
Dies gilt auch in Fällen wie z.B. Krieg, Aufruhr, Arbeitskampf, Energiemangel, Arbeitsbeschränkung, Ausfall von Verkehrs- und Transportmitteln, nicht
richtiger bzw. nicht rechtzeitiger Belieferung durch Vorlieferanten und behördlichen Eingriffen.
In den vorgenannten Fällen sind wir nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, uns von der Lieferfrist ganz oder teilweise zu lösen.
Weist der Besteller nach, dass die nachträgliche Erfüllung infolge der Verzögerung für ihn ohne Interesse ist, kann er unter Ausschluss
weitergehender Ansprüche in diesen Fällen vom Vertrag zurücktreten.
§ 5. Transport, Versicherung, Warenannahme
Sie erhalten unsere Produkte in einer Transportverpackung, welche wiederverwendbar bzw. recycelbar ist. Die Zusammenstellung der einzelnen
Frachteinheiten wird von uns nach wirtschaftlich sinnvollen Kriterien vorgenommen. Falls anders lautende Fracht- und/oder Verpackungsmodalitäten
gewünscht werden, so müssen diese von uns schriftlich bestätigt werden. Entstehen hierdurch Mehrkosten, werden diese an Sie weitergegeben.
Der Besteller hat die Lieferungen bei Erhalt unverzüglich zu untersuchen und etwaige festgestellte Mängel - auch offensichtlich schwere Schäden -
sofort nach Eingang schriftlich zu rügen. Dazu ist die Ware auszupacken und im Beisein des Frachtführers (Fahrer) auf Transportschäden zu
untersuchen. Werden solche festgestellt, müssen diese auf dem Frachtbrief vermerkt und vom Fahrer gegengezeichnet werden.
Achtung: Es dürfen nur Schäden vermerkt werden. Weitere Vermerke wie z.B. "verdeckter Schaden" oder "Verpackung unbeschädigt" sind nicht
zulässig und führen zum sofortigen Verlust der Versicherungsleistung; der Schaden kann dann nicht mehr als Transportschaden abgewickelt werden.
Sollte sich der Fahrer in Einzelfällen vor Ort nicht kooperativ verhalten, so verweigern Sie bitte die Warenannahme und informieren uns umgehend.
Versteckte Sachmängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung uns gegenüber schriftlich angezeigt werden.
Retouren an uns müssen grundsätzlich schriftlich von uns akzeptiert werden; ohne unser Einverständnis erfolgt keine Annahme der Rücksendung.
Die Aufbewahrungsfrist beschädigter Retourenware zur Begutachtung durch Dritte (etwa Transportversicherer) ist auf 10 Tage begrenzt. Nach dieser
Frist wird die Schadensware entsorgt. Sofern längere Aufbewahrungsfristen gewünscht werden, müssen diese im Voraus mit uns unter Vereinbarung
der Übernahme von Lagerkosten abgestimmt werden.
§ 7. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar gemäß den jeweils mit dem Besteller vereinbarten Zahlungskonditionen bzw. den Angaben in unserer
Auftragsbestätigung. Skonto wird nicht gewährt. Schecks und Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung bei Vertragsschluss
angenommen. In diesen Fällen gilt die Zahlung erst nach Einlösung als geleistet. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.
Nach Ablauf der vereinbarten oder in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, ohne weitere Mahnung Zinsen
in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes (§ 288 BGB) zu fordern. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich
vorbehalten. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in Euro. Der Besteller ist nicht berechtigt, mit anderen als unbestritten oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sie auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen.
Bei wesentlicher Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers sind wir berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen
nur gegen Vorauskasse oder gegen Nachnahme zu erbringen oder von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Für bereits erbrachte
Leistungen bestehende Forderungen sind in diesem Fall - trotz Stundung - sofort fällig. Dies gilt insbesondere, wenn bei Zahlungsverzug trotz
angemessener Frist weiter Zahlungen ausbleiben oder wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. Kommt der Besteller
unserer Aufforderung, Sicherheit zu leisten, innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht nach, haben wir das Recht, vom Vertrag
zurück zu treten.
§ 8. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere
ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen
Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum
noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder
sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages
(einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden
ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt.
4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich
das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den
anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt,
dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so
entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche
Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese
Abtretung schon jetzt an.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um
mehr als 20 % übersteigt.
§ 9. Mängelansprüche
Die Vertragsgemäßheit und Mangelfreiheit unserer Lieferungen bemessen sich ausschließlich nach den ausdrücklichen Vereinbarungen. Eine Haftung
für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung wird von uns nur übernommen, wenn dies in den Vereinbarungen ausdrücklich
schriftlich bestätigt ist. In den übrigen Fällen liegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Besteller. Die Inhalte der vertraglichen
Vereinbarung mit dem Bestellter begründen grundsätzlich keine Garantie. Die Übernahme einer Garantie bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung. Der Besteller hat unsere Lieferung nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Sollte der Besteller bei der Überprüfung Mängel feststellen,
hat er uns unverzüglich Gelegenheit zu einer Überprüfung der beanstandeten Lieferung zu geben. Auf Verlagen unsererseits ist die beanstandete
Lieferung nach unserer Weisung ganz oder teilweise auf unsere Kosten uns zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten Beanstandungen behalten
wir uns die Belastung des Bestellers mit hierbei anfallenden Fracht- und Überprüfungskosten vor. Für Ware, die wir ausdrücklich als deklassiertes
Material („Zweite Wahl-Ware“) verkauft haben, stehen dem Besteller keine Mängelansprüche für Fehler vor, die wir im Angebot oder der
Auftragsbestätigung angegeben haben, bzw. mit denen er üblicherweise zu rechnen hat. Alle Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung
schriftlich angezeigt werden. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung bzw.
Neuherstellung. Der Besteller hat uns hierzu eine angemessene Frist einzuräumen, sofern diese nicht aus gesetzlichen Gründen entbehrlich ist.
Kommen wir der Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist nicht nach oder schlägt diese fehl, hat der Besteller das Recht, Herabsetzung der
Vergütung zu verlangen oder bei nicht nur unerheblicher Pflichtverletzung vom Vertrag zurückzutreten. Sind nur Teile der Lieferung mangelhaft,
beziehen sich die weiteren Rechte des Bestellers nur auf den mangelhaften Teil der Lieferung, es sei denn, die Teillieferung hat für ihn kein Interesse.
Werden unsere Verarbeitungshinweise nicht befolgt, die Lieferung durch den Besteller oder Dritte fehlerhaft montiert oder in Betrieb gesetzt,
Änderungen ohne Abstimmungen mit uns vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Materialien eingesetzt, die nicht den Originalen entsprechen,
stehen dem Besteller keine Rechte bei Mängeln, die hierauf zurückzuführen sind, zu. Nimmt der Besteller selbst oder durch Dritte unsachgemäße
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der Lieferung vor, so bestehen für diese und daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller angemessene Herabsetzung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Rückgriffsansprüche des Bestellers nach § 478 BGB gegen uns wegen des Unternehmerrückgriffs im Falle eines Verbrauchergüterkaufs bestehen
nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
Erhöhte Mehraufwendungen wegen zur Nacherfüllung entstehenden Transport-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit diese
darin die Ursache finden, dass die Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist, es sei denn, die
Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Dies gilt auch im Fall von Rückgriffsansprüchen. Weitergehende Ansprüche des
Bestellers wegen Mängel sind nur im Rahmen der Haftung nach § 10 ersatzfähig.
Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt 12 Monate, sofern nicht nach § 438 Abs 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches
(Lieferung von Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch bei Verbrauchsgüterkauf) und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel)
das Gesetz längere Fristen vorschreibt. Auch in den Fällen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder
grobfahrlässiger Pflichtverletzung und arglistigen Verschweigens von Mängeln bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.
§ 10. Gewährleistung
Sämtliche Eigenprodukte des Herstellers Stumpf Metall sind mit einer Gewährleistung von fünf Jahren ausgestattet. Ausgenommen hiervon sind
Verschleißteile sowie Beeinträchtigungen durch unsachgemäße oder zweckentfremdete Handhabung.
§ 11. Allgemeine Haftungsbestimmungen
Soweit wir auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzungen von Pflichten aus
dem mit dem Besteller geschlossenen Schuldverhältnis bzw. aus unerlaubter Handlung in Anspruch genommen werden, haften wir nur wie folgt:
Die Haftung unseres Hauses, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder wenn
die verletzte Pflicht für das Erreichen des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung (Kardinalpflicht) ist, beschränkt. Eine Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich hierbei nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
Für diesen Fall ist unsere Schadensersatzhaftung jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Haftungsausschluss
bzw. die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aber für Schäden
an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstigen Gründen zwingend haften. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil
des Bestellers ist mit dieser Vereinbarung nicht verbunden. Bei einer Haftung nach den obigen Regelungen ist diese der Höhe nach auf solche Schäden
begrenzt, die bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer solchen Vertragsverletzung vorhersehbar war bzw. die wir unter Berücksichtigung aller
Umstände bekannt oder hätten bekannt sein müssen, bei verkehrsüblicher Sorgfalt voraussehbar war. Für den Fall der Haftung für mittelbare Schäden
und Folgeschäden als Folge einer mangelhaften Warenlieferung greift unsere Ersatzpflicht nur für solche Schäden ein, die bei bestimmungsgemäßer
Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind. Die vorgenannten Regelungen gelten im gleichen Umfang auch für unsere
gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer Garantie bleiben unberührt. Die Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Übergabe
der Lieferung an den Besteller. Für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 12. Schutzrechte Dritter
Für den Fall, dass wir nach Vorgaben (Zeichnungen, Muster, Modelle, ……) oder unter der Verwendung von beigestellten Werkstücken des Bestellers
liefern, steht der Besteller dafür ein, dass hierdurch Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
Soweit eine solche Schutzrechtverletzung geltend gemacht wird, stellt der Besteller uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei und
ersetzt eventuell hieraus resultierenden Schaden. Eine Lieferverpflichtung unseres Hauses besteht nicht, wenn ein Dritter unter Berufung auf ein ihm
angeblich gehöriges Schutzrecht die Herstellung der Lieferung untersagt. Die Abwehr solcher Ansprüche obliegt allein dem Besteller, wir sind hierzu
nicht verpflichtet.
Eine Haftung für Beschädigungen oder Verlust der uns vom Besteller zur Verfügung gestellten Werkstücke, Zeichnungen, Muster, Werkzeuge oder
ähnliches besteht nicht. Soweit der Besteller für die von ihm übergebenen Gegenstände eine Versicherung wünscht, so wird diese von uns nur auf
ausdrückliche schriftliche Aufforderung und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen. Soweit Fertigungsmittel von uns für die Durchführung der
Arbeiten hergestellt werden, bleiben diese – unabhängig von der Bezahlung oder teilweisen Bezahlung durch den Besteller – unser Eigentum, es
sei denn, dass eine abweichende schriftliche Regelung mit dem Besteller existiert.
§ 13. Ausfuhrnachweis
Holt der Besteller, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geschäftsansässig ist, selbst oder aber durch einen Dritten unsere Leistungen ab
und befördert oder versendet sie in das Außengebiet, so hat der Besteller den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis uns unverzüglich beizubringen.
Solange dieser Nachweis vom Besteller nicht erbracht ist, hat der Besteller den für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden
Umsatzsteuersatz auf den vollständigen Rechnungsbetrag zu zahlen.
§ 14. Messeveranstaltungen und Schulungen
Im Rahmen unserer Marketingaktivitäten veranstalten wir Messeauftritte und Schulungen für unsere Kunden. Dabei werden auch Gutscheine für
Eintrittskarten oder Testprodukte zu Vorzugspreisen angeboten, welche i.d.R. in ausreichendem Maße vorhanden sind. Im Einzelfall kann es
vorkommen, dass die Kontingente ausgeschöpft sind, bevor jede Anfrage befriedigt werden konnte. In diesem Fall bitten wir um Verständnis,
wenn nicht alle Interessenten einen Gutschein bzw. ein Testprodukt erhalten. Ein Rechtsanspruch besteht hierbei nicht.
§ 15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Wilnsdorf. Gerichtsstand für alle Meinungsverschiedenheiten aus Verträgen mit dem Besteller ist Siegen,
wenn dieser Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch berechtigt, den
Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 16. Datenspeicherung
Wir sind berechtigt, nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten über den Kunden zu erheben und zu
verwenden, soweit sie für die Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Die Daten werden nur mit Zustimmung des Kunden an Dritte weitergegeben,
es sei denn, sie unterliegen der gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflicht.
§ 17. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen und diejenige des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Übertragung von Rechten und Pflichten
des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.